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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Hundeschule „GUTES GEFÜHL“ gewährt keine Erfolgsgarantie ihres Trainings, da der Erfolg nur durch konsequente Anwendung des Trainings vom Teilnehmer/Hundehalter zu gewährleisten ist.

 

Der Hundehalter bestätigt, dass sein Tier über einen ausreichenden Impfschutz, sowie eine Haftpflichtversicherung verfügt . Der Impfausweis und/oder der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen der Hundeschule „GUTES GEFÜHL“ vorzulegen.

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Den Anweisungen der Trainerin ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ableinen und der Freilauf eines Hundes darf nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Hunde sind so zu führen, dass andere Hunde und Personen nicht gefährdet werden.

Kunden, die eine monatliche Festgebühr gewählt haben, haben bei Nichterscheinen zum Trainingstermin kein Anrecht auf Preisnachlass. Das gleiche gilt für den Besuch von Kursen.

Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

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Feiertage

An Feiertagen behält sich die Hundeschule vor, den Unterricht ersatzlos abzusagen. 

 

Haftung

Die Hundeschule „GUTES GEFÜHL“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Gruppenunterricht

Unterricht in der Gruppe ist nicht dazu geeignet, individuell auf Problemverhalten (Schreckhaftigkeit, erhöhte Aggressivität gegen Artgenossen oder Menschen, unangemessenes Jagdverhalten, Phobien, Hyperaktivität, gesteigertes Appetenzverhalten. Stereotypien) eines einzelnen Hundes einzugehen.

Zeigt der Hund vor dem Besuch eines Gruppenunterrichts solch ein Problemverhalten, muss der Besitzer die Hundeschule darauf hinweisen.

Problemverhalten wird ausschließlich in Einzelstunden therapiert.

Ob parallel zu dem Einzelunterricht an einem Gruppentraining teilgenommen werden kann, liegt im Ermessen der Hundeschule.

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Seltene, beziehungsweise unregelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht geschieht auf eigene Verantwortung des Hundehalters. Um andere Teilnehmer am Gruppenunterricht nicht zu behindern, kann auf so entstandene Defizite keine Rücksicht genommen werden. Um den Anschluss an den Standard der Gruppe zu erlangen, empfiehlt die Hundeschule in solchen Fällen Einzelunterricht.

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Bei allen Kursen kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten kein Anspruch auf Rückerstattung der anteilsmäßigen Kosten geltend gemacht werden.

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Einzeltraining

Das Einzeltraining wird immer individuell ausgearbeitet. Die jeweilige Gebühr ist direkt im Anschluss nach der Einzelstunde in bar oder per Überweisung entrichten. Änderungen bedürfen der schriftlichen Absprache.

Die Buchung eines Einzeltrainings ist für den Kunden bindend. Termine durch den Kunden sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Betrag von 70 % der vereinbarten Summe fällig.

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Abo und Pakete 

Abonnements und Pakete sind ab dem Datum der Buchung, für den vereinbarten Zeitraum gültig. Die Zahlung wird sofort nach Buchung des Angebotes fällig.

Es besteht kein Anrecht auf Ersatz für verpasste Stunden, dies gilt aus persönlichen Gründen, sowie für die Absage durch die Hundeschule GUTES GEFÜHL auf Grund von höherer Gewalt, Krankheit, Urlaub, Pandemien oder zu wenig Teilnehmer an der Kursstunde, etc.

Die Verlängerung, nach Absprache mit dem Trainer, in speziellen Situationen wie z.B. lange Abwesenheit wie Ferien oder längere Krankheit beim Teilnehmenden/Hund etc. sind möglich.  

 

Kündigung von Mitgliedschaften (Abonnements)

Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Die Hundeschule ist berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das Verhalten des Mitglieds dies zur Fortführung des angebotenen Trainings erforderlich macht (z.B. Verhalten des Hundehalters, das gegen die Trainingsphilosophie bzw. gegen das Tierschutzgesetz verstößt).

 

Kursdurchführung  

Eine Stunde dauert, wenn nicht anders ausgeschrieben zwischen 45 und 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmenden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Kurskosten. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, einen Kurs aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenigen Anmeldungen) zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser Entscheid fällt in der Regel zwölf Stunden vor Kursbeginn und wird den angemeldeten Teilnehmern sofort mitgeteilt. Bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen können Lektionen und/oder Kurse nach Ermessen des zuständigen Trainers kurzfristig abgebrochen oder verschoben werden.  

Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Hundeschule aus Gründen, die sie nicht verschuldet hat (höhere Gewalt, Krankheit, Feiertage usw.) ihre Leistungen nicht erbringen kann.

 

Kosten

Kursgebühren sind mit dem Kauf bzw. der Buchung fällig.

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Bildmaterial

Die Hundeschule GUTES GEFÜHL hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während des Übungsbetriebes gemacht wird, kostenlos für Werbezweck (Homepage, Prospekte, etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule GUTES GEFÜHL zu verwenden.

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Kursausschluss 

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder misshandeln. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, störende und/oder unmotivierte Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Kurs auszuschliessen. Die Kurskosten sind bei Ausschluss in vollem Umfang zu leisten bzw. bei Vorauszahlung wird keine Rückerstattung geleistet.

 

Trainingsort

Die Teilnahme am mobilen Hundetraining finden beim Kunden zuhause oder auf öffentlichen Plätzen / Geländen statt. Die Trainingsstunden erfolgen für den Teilnehmenden auf eigenes Risiko. 

Während der Übungsstunden herrscht generell Leinenzwang. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis des Ausbilders/-in abgeleint werden. 

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Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig. 

Eltern haften für Ihre Kinder.

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